What information must be provided in the visa application?
Die Vorstrafenfragen im Visumantrag sind recht breit und offen formuliert: Hat man Vorstrafen, stand man schon einmal unter Anklage, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren?
Es geht also nicht allein darum, ob es aktuell Einträge im Führungszeugnis gibt. Die Fragen gehen deutlich weiter. Erforderlich sind auch Angaben zu Vergehen, die nach deutschem recht gar nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen werden, Angaben zu bereits gelöschten Einträgen sowie zu laufenden Verfahren.
Muss man eine der Vorstrafen-Fragen mit Ja beantworten, werden in der Regel ergänzende Informationen gefordert. Dies beinhaltet zum einen genaue Angaben zum Sachverhalt, aber auch persönliche Stellungnahmen sowie ergänzende Belege und Nachweise.